Statuten
STATUTEN der
WORLD ASSOCIATION FOR DALMATIANS
(WAFDAL)
1. Ziele und Absichten
Der Verband möchte die Zucht von Dalmatinern mit Ahnentafel in Übereinstimmung mit dem F.C.I-Standard 153 bestärken. Die Ziele sind im Besonderen:
a) Unterstützung von wissenschaftlichen Untersuchungen und die Bekämpfung von Vererbungsproblemen
b) Aufruf zu Versammlungen von Richtern und Kennern der Rasse
c) Handeln als Vermittler Information und Sachkenntnis.
d) Unterstützung der Zusammenarbeit und des Erfahrungsaustauschs aller Vereine im Falle besonderer Zuchtprobleme.
e) Entwerfen von Richtlinien für die Zucht von Dalmatinern. Zu diesem Zweck kann der Vorstand Ausschüsse gründen.
f) Die Organisation von Dalmatinerausstellungen und -treffen. Zu diesem Zweck kann der Vorstand Ausschüsse gründen.
2. Mitgliedschaft
a) Mitglied sind Dalmatinervereine, die während der Versammlung von den Delegierten gewählt werden. Sie sind vom Tag der Wahl an volles Mitglied.
b) Nur Dalmatiner Zuchtvereine, die einem von der FCI anerkannten Verband angehören, können Mitglied werden.
c) Anträge auf Mitgliedschaft müssen schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Vereines, des Vorsitzenden, der Geschäftsstelle und des Schatzmeisters
- einen kurzen geschichtlichen Werdegang des Vereins
- die Anzahl der Mitglieder
- die Anzahl der Würfe
- eine Aufstellung über durchgeführte und geplante Aktivitäten
- Informationen über Maßnahmen im Bezug auf dalmatinertypische Gesundheitsprobleme
- Eine Richterliste.
d) Mitgliedsbeiträge
- 130 €/Jahr für Vereine mit 500 oder mehr Mitgliedern
- 75 €/Jahr für Vereine mit 200 bis 499 Mitgliedern
- 50 €/Jahr für Vereine mit weniger als 200 Mitgliedern
e) Die Beiträge können von der Hauptversammlung der Delegierten geändert werden.
3. Beobachter
Als Beobachter gelten Vereine, die kein volles Mitglied des Verbandes sind, die aber ein Interesse an der Zusammenarbeit mit dem Verband haben. Der Grund dafür, dass diese Vereine kein Vollmitglied sind, könnte z.B. sein, dass der Nationale Dachverband dieser Vereine keine Mitgliedschaft in einem Internationalen Gremium zulässt. Diese Vereine sind nicht stimmberechtigt und zahlen keine Mitgliedsbeiträge, sondern entrichten ein Eintrittsgeld, um dennoch bei den Treffen anwesend sein und an ihnen teilnehmen zu können. Diese Vereine können weder an Diskussionen über organisatorische Angelegenheiten wie Statuten und Organisation des Verbandes, noch an Abstimmungen bezüglich des Vorstandes und der Ausschüsse teilnehmen. Diese Vereine können in Dalmatiner typischen Angelegenheiten wie Rassestandard, Gesundheitsproblemen und Zuchtempfehlungen beraten. Diese Vereine können auch statistische Daten über Zucht- und Gesundheitsprobleme mit Mitgliedern des Verbands und den anderen Beobachtern austauschen.
Die Eintrittsbeträge für Beobachter für die Hauptversammlung lauten wie folgt:
- 75 € für Vereine mit mehr als 200 Mitgliedern
- 50 € Jahr für Verein mit weniger als 200 Mitgliedern
4. Organisation
Die Organisation besteht aus:
a) der Hauptversammlung der Delegierten.
b) dem Vorstand
c) den permanenten Ausschüssen:
- dem Gesundheits- und Zuchtausschuss
- dem Richterausschuss
d) zeitweiligen Ausschüssen
5. Die Hauptversammlung der Delegierten (HD)
a) Die HD hat die höchste Macht.
b) Die HD soll in einem Zeitraum von zwei bis drei Jahren an einem durch die HD festgelegten Ort tagen. Diese Versammlung muss in jeweils wechselnden Ländern stattfinden. Die Tagesordnung muss mindestens sechs Wochen vorher an die Mitglieder verschickt werden.
c) Anträge an die HD müssen schriftlich an das Sekretariat gerichtet werden. Dies muss mindestens drei Monate vor die Versammlung geschehen.
d) Jedes Mitglied (Verein) darf von höchstens zwei Delegierten repräsentiert werden.
- Vereine mit weniger als 200 Mitgliedern haben eine Stimme
- Vereine mit 200 bis 499 Mitgliedern haben zwei Stimmen
- Vereine mit 500 oder mehr Mitgliedern haben drei Stimmen
e) Entscheidungen werden durch einfache Mehrheit getroffen. Bei Gleichstand der Stimmen gilt:
- in Entscheidungen, die sich nicht auf Personen beziehen, ist die Stimme des Vorsitzenden maßgebend
- bei Entscheidungen über Personen kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Bei abermaligem Gleichstand wird die Entscheidung durch Münzwurf gefällt.
Ausnahme: Änderungen der Statuten ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit notwendig.
f) Abstimmungen über Personen müssen schriftlich durchgeführt werden. Wenn es weniger oder die gleiche Anzahl von Kandidaten im Bezug auf offene Positionen gibt, kann der Vorsitzende die Wahl durch Handzeichen vorschlagen.
g) Jeder Verein kann seine Delegierten selbst bestimmen und nach Belieben austauschen. Allerdings muss ein von der HD gewählter Delegierter für die gesamte Amtsperiode zur Verfügung stehen. Mitlieder des Vorstandes und / oder der Ausschüsse müssen nicht zwangsläufig Delegierte sein.
6. Der Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus
- einem / einer Vorsitzenden
- einer Geschäftsstelle
- einem / einer Schatzmeister(in)
- einer vom Verein, der das nächste Treffen und die nächste WAFDAL Ausstellung und Treffen organisiert, benannte Person.
b) Der Vorsitzende eines Ausschusses kann, falls nötig, zu einer Vorstandssitzung beratend hinzugebeten werden.
c) Der Vorstand wird von der HD für den Zeitraum zwischen den Hauptversammlungen gewählt. Wiederwahl ist möglich.
7. Finanzen
a) Die Einnahmequelle der Kooperation sind die jährlichen Beiträge der Mitgliedsvereine, Einnahmen und andere Beiträge. Die Höhe der jährlichen Beiträge wird von der HD festgelegt.
b) Die jährlichen Beiträge der Mitgliedsvereine sind vor dem 31. Januar des laufenden Jahres an den Schatzmeister zu entrichten.
c) Sollte die Zahlung vier Wochen nach zwei Erinnerungen, inklusive einer schriftlichen Mahnung, nicht eingegangen sein, wird die Annullierung der Mitgliedschaft auf der nächsten Hauptversammlung bestätigt.
d) Die Ausgaben müssen sich im Rahmen der Möglichkeiten der Einnahmen bewegen.
e) Der Schatzmeister gibt den Mitgliedern einen jährlichen Überblick über den Kontostand.
8. Sprachen
Die offiziellen Sprachen sind Deutsch, Englisch und Französisch.


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